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Die EU-Zollvoranmeldung ändert sich erheblich im Jahr 2024

In Kürze steht eine bedeutende Änderung für Ihre Frachtplanung an. Die dritte Version des Sicherheits- und Schutzsystems für die vorherige Anmeldung des Zolls der Europäischen Union, das Import Control System 2 (ICS 2), wird am 3. Juni 2024 in Kraft treten. Die vorherige Meldung der Zusammenfassenden Eingangserklärungen (ENS) für Tiefsee- und Kurzstreckenfracht gilt weiterhin für alle Frachten, die entladen oder umgeschlagen werden, sei es in der EU, Nordirland oder Norwegen, sowie für Frachten, die an Bord verbleiben.

Mit der neuen Version muss die ENS mehr obligatorische Datenfelder enthalten als heute. Zum Beispiel wird die EU-Zollbehörde die Daten des Käufers* und Verkäufers* benötigen, und die Einreichung des House B/L wird eingeführt. All diese Informationen können entweder in einer vollständigen ENS durch die Reederei übermittelt werden oder über mehrere Einreichungen durch die Reederei, Spediteur und EU-Empfänger.

*Nicht obligatorisch für FROB-Fracht mit einem Ziel außerhalb der EU

Was bedeutet das für Sie?

Die Informationen für importierte Waren in die EU werden die Konnossementsangaben, sowohl Käufer- als auch Verkäuferdaten, die EORI-Nummer des zusätzlichen Deklaranten im Falle einer mehrfachen Einreichung und Datenfelder wie den 6-stelligen HS-Code mit einer vollständigen und genauen Frachtbeschreibung umfassen, die beim EU-Zoll eingereicht werden müssen. Daher entwickeln wir kontinuierlich neue Systemfunktionen, um sicherzustellen, dass unsere Plattform bereit ist, die erforderlichen Daten zu empfangen. Zu Ihrer Erleichterung werden wir Sie mit zusätzlichen Informationen zu diesem Prozess und seinen spezifischen Anforderungen kontaktieren.

Hier sind einige zusätzliche Informationen zu ICS2

Die Voranmeldung wird dazu dienen, Hochrisikosendungen zu identifizieren und den Binnenmarkt vor Sicherheits- und Schutzbedrohungen zu schützen. Seeverkehr, Binnenwasserstraßen, Straßen und Schienenverkehr sind Teil der Veröffentlichung 3 von ICS2, die am 3. Juni 2024 in Kraft treten soll. Seit 2011 verlangt der EU-Zoll fortschrittliche Sicherheitsdaten in Form einer Zusammenfassenden Eingangserklärung (ENS) für Tiefsee- und Kurzstreckenfracht, die in das EU-Territorium eintritt. Die in diesem Jahr in Kraft tretenden Änderungen betreffen nicht nur die Seefrachtunternehmen, sondern auch Spediteure, NVOCCs und in der EU ansässige Endempfänger/Importeure.

Die Europäische Kommission hat Informationen zu ICS2 und Release 3 veröffentlicht, die unter dem folgenden Link zu finden sind, wo Sie sehen können, dass den Reedereien und House B/L-Einreichern ein Zeitfenster für die Verbindung mit dem System eingeräumt wurde. Wir werden Sie über die Termine informieren, an denen wir mit der ENS-Einreichung in ICS2 beginnen werden.

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